Veröffentlicht am 29 Oktober 2025
Gefahrstoffverordnung & TRGS 510: Vorschriften für Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus sind fester Bestandteil unseres Alltags – von Smartphones und E-Bikes bis hin zu industriellen Anwendungen. Doch sowohl bei der Lagerung als auch beim Laden dieser leistungsstarken Energiespeicher ist Vorsicht geboten, denn sie können bei falscher Handhabung gefährlich werden.
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die helfen sollen, Risiken zu minimieren. Zwei besonders wichtige Regelwerke sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510). Was genau dahinter steckt und warum das auch für Ihr Unternehmen relevant ist, erklären wir Ihnen in diesem Blog.
Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt, wie in Deutschland mit gefährlichen Stoffen, wie auch Lithium-Ionen-Akkus, umgegangen werden muss. So schreibt diese zum Beispiel in Betrieben, Laboren oder beim Transport unter anderem vor:
- wie Gefahrstoffe gekennzeichnet und verpackt werden müssen,
- welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber treffen müssen und
- welche Stoffe nur eingeschränkt verwendet werden dürfen.
Ziel ist es, Beschäftigte, Dritte und die Umwelt vor gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu schützen.
TRGS 510 – Lagerung in ortsbeweglichen Behältern
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) konkretisieren die GefStoffV und regeln, wie Gefahrstoffe sicher gelagert werden müssen. Von Chemikalien und Gasen bis hin zu Batterien. Ziel ist es, Brände, Explosionen und andere Gefahren zu verhindern sowie Menschen und Umwelt zu schützen.
Auch wenn die TRGS 510 nicht speziell für Lithium-Ionen-Akkus geschrieben wurde, gelten ihre Anforderungen trotzdem:
- Unternehmen müssen Gefährdungen beurteilen,
- geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen und
- die sichere Lagerung gewährleisten.
Damit bildet die TRGS 510 eine gesetzliche Grundlage, auf die sich Betriebe beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien stützen müssen.

Warum gelten Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoffe?
Lithium-Ionen-Akkus enthalten reaktive chemische Komponenten, die gefährliche Reaktionen auslösen können bei
- mechanischer Beschädigung,
- Überhitzung oder
- unsachgemäßer Lagerung.
Besonders kritisch ist das Risiko eines Akkubrands, bei dem sich die Zellen selbst entzünden und eine Kettenreaktion auslösen können. Solche Brände sind schwer zu kontrollieren und entwickeln extreme Hitze sowie giftige Gase.
Obwohl Lithium-Ionen-Akkus nicht formell als Gefahrstoffe gelten, werden sie aufgrund ihres Brand- und Explosionspotenzials – insbesondere bei unsachgemäßer Lagerung oder Beschädigung – im Sinne der GefStoffV als besonders überwachungsbedürftig behandelt. Daher sollten Sie auch bestimmte Vorschriften für die sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus einhalten.
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Sicherheitsmaßnahmen für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus
Wer Lithium-Ionen-Akkus lagert, muss die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 510 berücksichtigen. Beide Regelwerke zielen darauf ab, Risiken wie Brand, Explosion oder das Austreten gefährlicher Stoffe zu verhindern. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen klare Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
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